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Julia Backhaus geb. Figge
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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
bitte die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durchlesen!
Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Deiner Buchung zwischen uns, FINCA YOGA, und Dir zustande kommt.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietest Du FINCA YOGA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser
Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail) erfolgen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Deines Angebotes durch FINCA YOGA zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsschluss informiert FINCA YOGA Dich mit der
Buchungsbestätigung/Rechnung.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Seminarkosten sind
sofort fällig.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei FINCA YOGA) fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, kann FINCA YOGA nach erfolgloser
Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.
3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von FINCA YOGA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden
Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung auf der Website fincayoga.de.
3.2 Leistungsträger (z.B. Agrilia Studios oder Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind von FINCA YOGA nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen
zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von FINCA YOGA hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3 Bezüglich der Reiseausschreibung und Detailbeschreibung behält sich FINCA YOGA nach § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die Du selbstverständlich vor der Buchung informiert wirst. Insbesondere behält FINCA YOGA sich vor, vor
Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären.
4. Leistungsänderungen, Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von FINCA YOGA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro
Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Sollte dies der Fall sein, wirst Du unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, bist Du berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reisewoche zu verlangen, wenn FINCA YOGA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach Zugang der Erklärung von FINCA YOGA über die Änderungen der Reiseleistung oder Preisanpassung FINCA YOGA gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
5.1 Du kannst jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FINCA YOGA. Dir wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Du zurücktrittst kann FINCA YOGA gemäß § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Deine Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe
der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben kann, bestimmt. FINCA YOGA weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret (§ 651i Abs. 2 BGB) oder pauschalisiert (§ 651i Abs. 3 BGB) berechnen kann. Dabei kann FINCA
YOGA eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
• ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
• ab 6. Tag bis am Tag des Reiseantrittes 90 % des Reisepreises
Dir steht es frei, nachzuweisen, dass FINCA YOGA ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
5.3 Du kannst bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. FINCA YOGA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und DU haften FINCA YOGA als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch
den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmst Du einzelne Reiseleistungen, die Dir ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Dir zu vertreten sind, nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch Deinerseits auf anteilige Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch FINCA YOGA
7.1 FINCA YOGA kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch FINCA YOGA nachhaltig stört oder wenn er
sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist.
Dabei behält FINCA YOGA den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei
der Kündigung wird FINCA YOGA durch die Reiseleitung (Julia Backhaus geb. Figge) vertreten.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann FINCA YOGA für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. FINCA YOGA ist
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Falls Du Deine Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten hast, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
9.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen
körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
9.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu
vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
10. Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Anzeigefrist, Abtretungsverbot, Verjährung
10.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. FINCA YOGA kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. FINCA YOGA kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FINCA YOGA innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der
Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber FINCA YOGA geltend zu
machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um
deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind mit der jeweiligen Fluggesellschaft zu klären. FINCA YOGA
übernimmt in diesem Fall keine Haftung.
10.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen FINCA YOGA ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Abtretungen unter Familienangehörigen.
10.5 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FINCA YOGA, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem
Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass
oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von FINCA YOGA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit FINCA YOGA für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen FINCA YOGA gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet FINCA YOGA bei Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben
sind.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für
die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
14. Sonstiges
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf
diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und FINCA YOGA findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15. FINCA YOGA kann vom Kunden an seinem Sitz verklagt werden
Reisevermittler:
FINCA YOGA mit Julia Figge
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Inhaberin: Julia Figge